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Wer haftet bei Schäden während der Entrümpelung?
Wissen

Wer haftet bei Schäden während der Entrümpelung?

Bei einer Entrümpelung können trotz aller Vorsicht Schäden an der Immobilie oder an Gegenständen entstehen. Wir klären, wer in welchem Fall haftet. Rümpelwelt steht Ihnen dabei als erfahrener Partner zur Seite – professionell, transparent und nachhaltig.

Haftung des Entrümpelungsunternehmens

Professionelle Entrümpelungsunternehmen haften für Schäden, die durch ihre Mitarbeiter verursacht werden. Dazu gehören Kratzer an Böden und Wänden, beschädigte Türrahmen und Geländer sowie versehentlich entsorgte Wertgegenstände.

Die Betriebshaftpflichtversicherung

Seriöse Unternehmen haben eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden bis zu einer vereinbarten Summe abdeckt. Fragen Sie vor Beauftragung nach dem Versicherungsnachweis und der Deckungssumme.

Eigene Absicherung

Markieren Sie deutlich Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung vor der Entrümpelung mit Fotos. So können Sie im Schadensfall den Vorher-Nachher-Zustand belegen.

Rümpelwelt-Tipp: Rufen Sie uns an für eine kostenlose Beratung und ein unverbindliches Festpreisangebot. Wir sind deutschlandweit für Sie da – schnell, fair und nachhaltig.

Häufige Fragen:

Muss ich Schäden sofort melden?

Ja, melden Sie Schäden so schnell wie möglich, idealerweise bei der Abnahme. Dokumentieren Sie alles mit Fotos und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung des Schadens.

Brauchen Sie Hilfe bei der Entrümpelung?

Unser Team steht Ihnen bundesweit zur Verfügung. Kostenlose Beratung und Festpreisangebote.

0800 / 334 65 34