Vermieter: Was tun bei zurückgelassener Wohnung?
Es kommt leider vor: Der Mieter zieht aus und lässt Möbel, Müll oder persönliche Gegenstände zurück. Als Vermieter müssen Sie korrekt vorgehen, um sich nicht selbst strafbar zu machen. Rümpelwelt steht Ihnen dabei als erfahrener Partner zur Seite – professionell, transparent und nachhaltig.
Schritt 1: Dokumentation
Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung ausführlich mit Fotos und Videos. Erstellen Sie eine Liste aller zurückgelassenen Gegenstände. Dies dient als Beweismaterial für eventuelle Schadensersatzforderungen.
Schritt 2: Nachfrist setzen
Setzen Sie dem ehemaligen Mieter schriftlich eine angemessene Nachfrist (2–4 Wochen) zur Abholung der Gegenstände. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. Weisen Sie darauf hin, dass nach Ablauf der Frist eine Entsorgung auf Kosten des Mieters erfolgt.
Schritt 3: Entrümpelung beauftragen
Nach Ablauf der Nachfrist können Sie die Entrümpelung beauftragen. Bewahren Sie die Rechnung auf, da Sie die Kosten vom ehemaligen Mieter einfordern oder mit der Kaution verrechnen können.
Wichtig: Eigenmächtige Entsorgung vermeiden
Entsorgen Sie niemals eigenmächtig die Gegenstände des Mieters ohne vorherige Fristsetzung. Sie machen sich sonst möglicherweise schadensersatzpflichtig, selbst wenn die Gegenstände wertlos erscheinen.
Rümpelwelt-Tipp: Rufen Sie uns an für eine kostenlose Beratung und ein unverbindliches Festpreisangebot. Wir sind deutschlandweit für Sie da – schnell, fair und nachhaltig.
Häufige Fragen:
Kann ich die Entrümpelungskosten von der Kaution abziehen?
Ja, die Kosten der Entrümpelung können mit der Mietkaution verrechnet werden. Übersteigen die Kosten die Kaution, können Sie den Restbetrag vom ehemaligen Mieter einfordern.
