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Elektroschrott
Entsorgung & Recycling

Elektroschrott

Elektroschrott umfasst ausgediente elektrische und elektronische Geräte. Die Entsorgung ist durch das ElektroG gesetzlich geregelt. Elektroschrott darf nicht in den Hausmüll und wird über Wertstoffhöfe, den Handel oder spezialisierte Entsorger zurückgegeben.

Was fällt unter Elektroschrott?

Unter Elektroschrott fallen alle Geräte mit Stecker oder Batterie: Computer, Smartphones, Haushaltsgeräte, Leuchten (inkl. LED), Elektrowerkzeuge, Spielzeug mit Elektronik und medizinische Geräte. Die Größe spielt keine Rolle – ein kaputter Taschenrechner ist genauso Elektroschrott wie ein Kühlschrank. Besonders gefährlich sind Batterien und Akkus, die nicht getrennt werden dürfen.

Wiederverwendung vor Entsorgung

Bevor Elektroschrott entsorgt wird, sollte geprüft werden, ob Geräte noch reparierbar oder für Second-Hand-Shops geeignet sind. Repair-Cafés, gemeinnützige Organisationen und Online-Plattformen nehmen gut erhaltene Elektronik ab. Das spart Ressourcen und kann im Rahmen einer Büroauflösung sogar zur Wertanrechnung beitragen, wenn Geräte noch funktionsfähig sind.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wohin mit altem Elektroschrott?

Wertstoffhöfe, Händler (ab 400 m² zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet), kommunale Sammelstellen oder spezialisierte Entsorgungsunternehmen. Viele Gemeinden bieten auch abholende Sammlungen an.

Können Daten auf alten Computern noch ausgelesen werden?

Ja, deshalb unbedingt vor der Entsorgung zertifizierte Datenlöschung oder physische Zerstörung der Festplatten. Die bloße Weitergabe eines alten PCs birgt Datenschutzrisiken.

Gibt es eine Pflicht zur getrennten Elektroschrott-Entsorgung?

Ja. Das ElektroG verbietet die Entsorgung im Hausmüll. Zuwiderhandlungen können zu Bußgeldern führen, und Hersteller haften für unsachgemäß entsorgte Geräte.

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