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ElektroG
Entsorgung & Recycling

ElektroG

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt in Deutschland die Rücknahme und Entsorgung von Elektroschrott. Händler ab 400 m² Verkaufsfläche sind zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet. Hersteller tragen die Verantwortung für das Recycling.

Kerninhalt des ElektroG

Das ElektroG setzt die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um. Es verpflichtet Hersteller, Einführer und Händler zur Rücknahme alter Elektrogeräte. Hersteller müssen sich bei der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte-Register) registrieren und Mengennachweise führen. Das Ziel ist ein geschlossener Kreislauf für Elektrogeräte, der wertvolle Materialien zurückgewinnt und Schadstoffe sicher entsorgt.

Bedeutung für Unternehmen bei Betriebsauflösungen

Unternehmen, die große Mengen Elektroschrott im Zuge einer Betriebsauflösung entsorgen, müssen sicherstellen, dass diese einem zugelassenen Entsorger übergeben werden. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung (z. B. Entsorgungsnachweis nach ElektroG) ist Teil der rechtlichen Sorgfaltspflicht. Professionelle Räumungsunternehmen koordinieren dies in der Regel direkt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt das ElektroG auch für private Haushalte?

Ja. Auch private Verbraucher sind verpflichtet, Elektroschrott getrennt zu entsorgen. Die Rückgabe ist an Wertstoffhöfen und bei Händlern kostenlos.

Was passiert mit meinem alten Elektroschrott nach der Rückgabe?

Es wird sortiert, gefährliche Stoffe (Batterien, Kondensatoren, Kältemittel) werden entnommen, und Wertstoffe wie Kupfer, Gold, Aluminium werden recycelt.

Muss ich Firmenstempel oder Kaufbelege bei der Rückgabe vorlegen?

In der Regel nicht. Die Rücknahme von Elektrogeräten in zumutbaren Stückzahlen ist anonym und kostenlos möglich.

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