Außenlager
Außenlager richtig erfassen und bewerten
Bei der Besichtigung vor einer Räumung ist es essenziell, alle Außenlager vollständig zu dokumentieren. Garagen, Scheunen, Containerlager oder angemietete Nebengebäude können zusätzliches Volumen und Gewicht bedeuten, das in der Kalkulation berücksichtigt werden muss. Oft befinden sich dort wertvolle Gegenstände wie Fahrzeuge, Werkzeugmaschinen oder Reserveteile, die für eine Wertanrechnung infrage kommen.
Praktische Tipps für Auftraggeber
Teilen Sie dem Räumungsunternehmen bei der Besichtigung aktiv mit, welche Außenlager vorhanden sind – auch wenn diese Ihnen unbedeutend erscheinen. Schon ein kleines Gartenhaus mit alten Werkzeugen oder Gartengeräten kann das Gesamtvolumen der Räumung spürbar erhöhen. Fehlende Informationen führen zu Nachforderungen, die ein gutes Festpreisangebot aushebeln.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sind Außenlager im Festpreisangebot enthalten?
Nur wenn sie bei der Besichtigung bekannt gemacht und explizit im Angebot aufgeführt wurden. Nicht gemeldete Außenlager können als zusätzlicher Aufwand nachberechnet werden.
Was passiert mit gemieteten Außenlagern?
Gemietete Nebengebäude oder Containerstellplätze müssen nach der Räumung ebenfalls geräumt und besenrein übergeben werden – analog zur Hauptimmobilie.
Können sich in Außenlagern Gefahrstoffe befinden?
Ja, häufig lagern dort Farben, Lacke, Altöl oder andere Gefahrstoffe. Diese müssen gesondert identifiziert und von zertifizierten Entsorgern abgeholt werden.
